Zur aktuellen Diskussion um die neue Aktenversendungspauschale

Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) v. 5. 5. 2004 (BGBl. I, S. 718) wurde auch die Aktenversendungspauschale in Nr. 9003 GKG-KostV und § 107 OWiG neu geregelt. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, ob die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12 € gem. § 107 Abs. 5 S. 1OWiG und Nr. 9003 (1) KV GKG, § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn der Antragsteller die Rücksendung der Akte auf eigene Kosten vorgenommen hat. Dies dürfte, abgesehen von der Zustellung über das Gerichtsfach, bundesweit die Praxis sein.

Autor: Rechtsanwalt Henry Euba
Zeitung: ZAP, Renopraxis
Erschienen am: 2/2006

Soziales Engagement

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