Streitwert bei Löschung eines Grundpfandrechts mit nicht mehr (voll) valutierender Forderung

I. Problemstellung II. Die Auffassung des BGH III. Rechtsprechung der Oberlandesgerichte 1. Abstellen auf den Nominalwert der Forderung 2. Abstellen auf den noch valutierenden Teil der Forderung IV. Standpunkt des BVerfG

Autor: Rechtsanwalt Henry Euba
Zeitung: ZAP Nr. 7
Erschienen am: 3/2010

Soziales Engagement

Die Anwaltssozietät Rybicki & Collegen engagiert sich stark in der Förderung des Jugend- und Kindersports in der Hansestadt Stralsund. So werden seit Jahren die Jugendmannschaften des Fußballvereins FC Pommern Stralsund und die Jugendabteilung des Phoenix Box Sportvereins Stralsund unterstützt und gefördert.