Ein Tipp für Anwälte: Wer schnell umdenkt, für den wird vieles leichter

Nachdem der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Vollstreckung zum Beispiel durch Einführung des so genannten P-Kontos weiter eingeschränkt hat, soll nun eine erfolgreiche Vollstreckung erleichtert werden. Das Gesetz zur Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren wurde bereits 2009 verabschiedet. Es ist jetzt am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat eine mehr als dreijährige Umsetzungszeit vorgesehen, da mit dem Gesetz umfangreiche technische Veränderungen erforderlich werden. Der Autor stellt aus Anwaltssicht zentrale neuen Regelungen vor, damit sich die Gläubiger und Gläubigervertreter schnell auf die neue Rechtslage einstellen und damit die Vollstreckungsergebnisse verbessern können. Siehe ausführlich zur Reform auch Mroß (AnwBl 2013, 16 in diesem Heft).

Autor: Rechtsanwalt Henry Euba
Zeitung: Anwaltsblatt
Erschienen am: 1/2013

Soziales Engagement

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