Anmerkungen zu AG Greifswald, Urt. v. 07.05.2001, Az. 44 C 219-01

Die im Rahmen des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung einseitige Umrechnung eines Mietspiegels,der Mietzinse in DM ausweist,in Euro,ist eine irreführende Behauptung und führt zur formellen Unwirksamkeit des Erhöhungsbegehrens.

Autor: Rechtsanwalt Henry Euba
Zeitung: Wohnungswirtschaft & Mietrecht
Erschienen am: 10/2001

Soziales Engagement

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